Rechtliches

Anlage 2 — Betrieb und Technik

Anlage 2 — Betrieb und Technik

Bereitstellung, Betriebsumgebung, Mandantentrennung, Datensicherung und Wartung

Anlage 2 zu den AGB evonotex · Fassung 1.1 · Stand 2026-09-05

Diese Anlage 2 ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Überlassung der Software evonotex (nachfolgend „AGB"). Sie beschreibt den technischen Rahmen, in dem der Anbieter die Anwendung bereitstellt, betreibt und wartet.

Der fachliche Funktionsumfang ergibt sich aus Anlage 1, der Support aus Anlage 4, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz aus Anlage 6. Begriffe, die bereits in § 2 der AGB definiert sind, werden hier mit derselben Bedeutung verwendet.

1 Leistungsumfang im Überblick

LeistungsblockBeschreibung
BereitstellungDer Anbieter richtet für den Kunden eine Firma in der Anwendung ein und stellt ihm den Zugang nach § 7 der AGB bereit. Eine Konzeptions-, Entwicklungs- oder Abnahmephase findet nicht statt, da die Anwendung als Standardlösung bereits besteht.
BetriebDer Anbieter betreibt die Anwendung laufend auf einer von ihm genutzten Infrastruktur innerhalb der Europäischen Union und stellt sie dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereit.
WartungDer Anbieter spielt sicherheitsrelevante Aktualisierungen der eingesetzten Basissoftware ein, aktualisiert die Anwendung und überwacht den laufenden Betrieb.
DatensicherungDer Anbieter erstellt täglich automatische Sicherungen der Datenbank nach Ziffer 5 und fertigt zusätzlich regelmäßig Abbilder der Serverumgebung an.
SupportDer Anbieter leistet Support nach Maßgabe der Anlage 4.

2 Technologie und Auswahl der eingesetzten Komponenten

(1) Der Anbieter bestimmt die zur Erbringung der Leistung eingesetzten Technologien, Komponenten, Frameworks und Dienstleister allein. Geschuldet ist der Funktionsumfang nach Anlage 1 und das Schutzniveau nach Anlage 6, nicht der Einsatz einer bestimmten Technologie.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Komponenten und Dienstleister aus technischen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlichen Gründen gegen andere auszutauschen, sofern hierdurch der geschuldete Funktionsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt und das nach Anlage 6 zugesagte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Ein Anspruch des Kunden auf die Beibehaltung einer bestimmten Technologie, eines bestimmten Produkts oder eines bestimmten Dienstleisters besteht nicht.

(3) Wesentliche Änderungen, die sich voraussichtlich nachteilig auf die Nutzung durch den Kunden auswirken, richten sich nach § 11 der AGB. Der Wechsel eines Unterauftragsverarbeiters richtet sich ausschließlich nach § 6 der Anlage 5.

Benennung der Dienstleister. Die vom Anbieter eingesetzten Dienstleister — insbesondere der Infrastruktur-Dienstleister, der Edge-Dienstleister, der Zahlungsdienstleister, der E-Mail-Versanddienstleister und der KI-Dienstleister — werden ausschließlich in der Subprozessorenliste (Anlage 1 zur Anlage 5) namentlich benannt. Diese Anlage 2 verwendet durchgehend die in § 2 der AGB definierten Begriffe. Damit ist ein Wechsel eines Dienstleisters keine Änderung des Vertragswerks.

3 Betriebsumgebung und Verarbeitungsort

(1) Der Anbieter betreibt die Anwendung auf einer Server-Infrastruktur, die von dem jeweils beauftragten Infrastruktur-Dienstleister bereitgestellt wird.

(2) Der Verarbeitungsort liegt ausschließlich innerhalb der Europäischen Union. Diese Zusage ist verbindlich und wird durch einen Wechsel des Infrastruktur-Dienstleisters nicht berührt.

(3) Der Betreiber des eingesetzten Rechenzentrums ist nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Diese Zusage ist verbindlich. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage die öffentlich zugänglichen Zertifikate sowie die vom Rechenzentrumsbetreiber zur Weitergabe freigegebenen Sicherheitsdokumente zur Verfügung.

(4) Der Anbieter betreibt keine eigenen Rechenzentrumsräume.

3.1 Zugang über das Internet

(1) Der Kunde erreicht die Anwendung über eine für alle Kunden einheitliche Internetadresse. Diese lautet derzeit app.evonotex.de. Sämtliche Nutzer melden sich über dieselbe Adresse an; die Zuordnung eines Nutzers zu seiner Firma erfolgt über seinen Zugang und nicht über die Adresse.

(2) Eine kundenspezifische Subdomain sowie die Einrichtung einer eigenen Domain des Kunden für die Anwendung sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden vom Anbieter nicht geschuldet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Internetadresse zu ändern. Er kündigt eine Änderung mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform an und stellt für einen angemessenen Übergangszeitraum eine Weiterleitung bereit.

(4) Die Auslieferung erfolgt über das Netz des Edge-Dienstleisters, der zugleich dem Schutz vor Überlastungs- und Angriffsversuchen dient.

(5) Die Übertragung zwischen den Endgeräten der Nutzer und der Anwendung erfolgt ausschließlich verschlüsselt nach dem Stand der Technik. Dies gilt für die gesamte Übertragungsstrecke einschließlich der Verbindung zwischen dem Netz des Edge-Dienstleisters und der Serverumgebung des Anbieters. Diese Zusage ist verbindlich.

(6) Der Übergabepunkt der Leistung im Sinne der Verfügbarkeitsberechnung nach § 10 der AGB ist der Übergang vom Netz des Edge-Dienstleisters an das öffentliche Internet.

4 Mandantentrennung

4.1 Trennung von anderen Anwendungen des Anbieters

Der Anbieter betreibt evonotex in einer eigenen, von den übrigen Anwendungen des Anbieters getrennten Umgebung mit eigenem Anwendungscontainer und eigener Datenbank. Eine gemeinsame Datenhaltung mit anderen Anwendungen des Anbieters findet nicht statt. Diese Trennung ist verbindlich zugesagt.

4.2 Trennung der Kunden untereinander

(1) Innerhalb von evonotex ist die Anwendung mandantenfähig. Der Anbieter betreibt eine gemeinsame Instanz, in der die Daten mehrerer Kunden verarbeitet werden. Die Trennung der Kunden untereinander erfolgt logisch.

(2) Jeder Datensatz ist einer Firma fest zugeordnet. Die Anwendung setzt diese Zuordnung serverseitig auf allen Lese- und Schreibpfaden durch. Die Durchsetzung erfolgt zentral und nicht in einzelnen Funktionen; sie kann durch den Kunden oder dessen Nutzer nicht umgangen werden.

(3) Für Schreibzugriffe gilt zusätzlich ein Schreibregister nach dem Grundsatz der ausdrücklichen Erlaubnis: Für jede Entität und jede Schreibart ist festgelegt, welche Rollen sie ausführen dürfen. Fehlt eine ausdrückliche Erlaubnis, wird der Zugriff verweigert. Das Register umfasst sämtliche Entitäten der Anwendung.

(4) Ergänzend gilt innerhalb der Firma des Kunden ein Rollen- und Berechtigungskonzept nach dem Grundsatz der geringsten Rechte, das zusätzlich auf die dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Standorte begrenzt ist. Welche Rollen bestehen, ergibt sich aus Anlage 1; welche Nutzer und Standorte ihnen zugeordnet werden, legt der Kunde fest.

(5) Datenexporte werden je Firma gesondert erzeugt und getrennt abgelegt. Ein Export enthält ausschließlich Daten der Firma, für die er erstellt wurde.

(6) Benötigt der Kunde mehrere voneinander getrennte Mandanten, ist hierfür jeweils eine eigene Firma erforderlich. § 6 Absatz 6 der AGB ist zu beachten.

(7) Die Maßnahmen, mit denen der Anbieter die Wirksamkeit der Trennung absichert und fortlaufend überprüft, ergeben sich aus Ziffer 1.4 der Anlage 6.

5 Datensicherung

5.1 Sicherung der Datenbank

MerkmalAngabe
VerfahrenTägliche automatische Sicherung der Datenbank
ZeitpunktNachts gegen 03:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit)
SpeicherortGeschützter, zugriffsbeschränkter und verschlüsselter Speicherbereich auf der Infrastruktur des Anbieters innerhalb der Europäischen Union
Aufbewahrung30 Tage rollierend. Eine abweichende Aufbewahrungsdauer bedarf einer gesonderten Vereinbarung im Bestellformular.
WiederherstellungAuf Anforderung des Kunden über die Supportkanäle nach Anlage 4. Meldeweg, Einstufung und Reaktionszeiten richten sich nach Anlage 4.

Die Aufbewahrungsdauer von 30 Tagen ist eine verbindliche Zusage.

5.2 Abbilder der Serverumgebung

Zusätzlich zu den Sicherungen der Datenbank erstellt der Anbieter regelmäßig Abbilder der gesamten Serverumgebung. Ein solches Abbild dient ausschließlich der technischen Wiederherstellung des Gesamtsystems durch den Anbieter nach einem vollständigen Systemausfall; es ermöglicht keine gezielte Wiederherstellung einzelner Daten des Kunden.

5.3 Eigenvorsorge des Kunden

Die Sicherungen des Anbieters dienen der technischen Wiederherstellung des Systems. Sie ersetzen weder eine eigenverantwortliche Datensicherung des Kunden noch die Erfüllung der ihn treffenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. § 15 der AGB ist zu beachten. Ein Anspruch des Kunden auf die Wiederherstellung einzelner, von ihm oder seinen Nutzern selbst gelöschter Datensätze besteht nicht.

6 Wartung, Aktualisierung und Überwachung

(1) Der Anbieter führt regelmäßig Wartungsarbeiten durch, um Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit der Anwendung zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere:

das Einspielen sicherheitsrelevanter Aktualisierungen des Serverbetriebssystems,

die Aktualisierung der eingesetzten Laufzeitumgebungen, Datenbank- und Infrastrukturkomponenten,

die Aktualisierung der Anwendung selbst,

die Aktualisierung der in der Anwendung eingesetzten Frameworks, Bibliotheken und Abhängigkeiten,

die fortlaufende automatisierte Überwachung von Verfügbarkeit und Systemressourcen.

(2) Da evonotex eine Standardlösung ist, wirken Aktualisierungen der Anwendung einheitlich für alle Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf das Ausbleiben oder das Verschieben einer Aktualisierung besteht nicht.

(3) Zeitpunkt, Ankündigungsfristen und Durchführung geplanter Wartungsfenster sowie unvorhersehbarer Notfallmaßnahmen richten sich ausschließlich nach § 10 Absatz 5 der AGB.

(4) Eine dauerhafte personelle Überwachung des Systems findet nicht statt. Die Überwachung erfolgt automatisiert; die Bearbeitung ausgelöster Meldungen erfolgt innerhalb der Servicezeiten nach Anlage 4.

7 Technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden

(1) Der Kunde schafft und erhält auf eigene Kosten die folgenden technischen Mindestvoraussetzungen:

VoraussetzungAnforderung
InternetverbindungEine stabile Internetverbindung mit mindestens 10 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload an den jeweiligen Arbeitsplätzen
WebbrowserEin aktueller Webbrowser in einer der jeweils zwei aktuellsten Hauptversionen des Herstellers. Veraltete Browser werden nicht unterstützt.
BrowsereinstellungenAktivierte Cookies, insbesondere Sitzungscookies, sowie aktiviertes JavaScript für die Adresse der Anwendung
Mobile EndgeräteFür die Nutzung durch Mitarbeitende ein Endgerät mit einem vom Hersteller unterstützten, aktuellen Betriebssystem
E-MailEin funktionsfähiges, regelmäßig abgerufenes E-Mail-Postfach für Systembenachrichtigungen, Aktivierungs- und Zurücksetzungslinks sowie vertragliche Mitteilungen

(2) Der Anbieter empfiehlt die Nutzung von Endgeräten und Betriebssystemen auf einem aktuellen Sicherheits- und Aktualisierungsstand.

(3) Erfüllt der Kunde diese Voraussetzungen ganz oder teilweise nicht und wird die Nutzung der Anwendung hierdurch beeinträchtigt oder unmöglich, liegt kein Mangel im Sinne des § 18 der AGB vor.

8 Technische Leistungsabgrenzung

(1) Die Vergütung nach Anlage 3 deckt ausschließlich die in dieser Anlage und in den AGB ausdrücklich genannten Betriebsleistungen ab.

(2) Die folgenden Leistungen sind nicht enthalten und werden nur nach gesonderter Beauftragung in Textform und gegen gesonderte Vergütung nach Anlage 3 erbracht:

die Übernahme von Daten aus Altsystemen des Kunden,

die technische Anbindung von Systemen Dritter,

die Bereitstellung einer gesonderten Test- oder Abnahmeumgebung für den Kunden,

erweiterte Service Levels, insbesondere eine Bereitschaft außerhalb der Servicezeiten oder zugesagte Wiederherstellungszeiten.

(3) Der Betrieb der Anwendung auf einer vom Kunden gestellten Infrastruktur ist ausgeschlossen und kann auch nicht gesondert beauftragt werden.

9 Fassung dieser Anlage

Der Anbieter ist berechtigt, die in dieser Anlage beschriebenen technischen Komponenten und Architekturen fortlaufend weiterzuentwickeln und durch gleichwertige oder bessere zu ersetzen, solange der geschuldete Funktionsumfang und das nach Anlage 6 zugesagte Schutzniveau nicht beeinträchtigt werden. Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen kündigt der Anbieter nach § 11 der AGB an.

FassungStandAnmerkung
1.0September 2026Erstfassung für evonotex. Abgeleitet aus Anlage A des Rahmenvertrags zur Software-Erstellung, Hosting und Wartung einer individualisierten Webanwendung. Die Mandantentrennung nach Ziffer 4 wurde gegenüber der Vorlage vollständig neu gefasst.
1.12026-09-05Internetadresse der Anwendung berichtigt. Sonst unverändert.

Änderungsverzeichnis 1.0 → 1.1

StelleÄnderungWarum
Ziffer 3.1 Abs. 1evonotex.de/Dienstplanung → app.evonotex.deDie in Fassung 1.0 genannte Adresse war zum Zeitpunkt der Abfassung bereits überholt: Die Anwendung ist seit dem 31.08.2026 unter app.evonotex.de erreichbar. Die Berichtigung ist nicht kosmetisch — Ziffer 3.1 Abs. 3 verlangt für eine Änderung der Adresse 30 Kalendertage Vorankündigung in Textform und eine Weiterleitung. Ein Vertragsschluss auf der falschen Adresse hätte diese Pflicht rückwirkend für einen bereits vollzogenen Umzug erzeugt

Nicht geändert: Betriebsumgebung, Verarbeitungsort, ISO-27001-Zusage, Mandantentrennung nach Ziffer 4, Datensicherung nach Ziffer 5 (täglich, 30 Tage rollierend), Wartung, technische Voraussetzungen und Leistungsabgrenzung.