Rechtliches

Anlage 4 — Service und Support

Anlage 4 — Service und Support

Supportkanäle, Servicezeiten, Klassifikation von Störungen und Reaktionszeiten

Anlage 4 zu den AGB evonotex · Fassung 1.0 · Stand September 2026

Diese Anlage 4 ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Überlassung der Software evonotex (nachfolgend „AGB"). Sie konkretisiert die Supportleistungen, die der Anbieter im Rahmen der Vergütung nach Anlage 3 erbringt.

1 Gegenstand, Arten von Meldungen und Begriffe

(1) Support im Sinne dieser Anlage ist die Entgegennahme, Bearbeitung und Beantwortung von Meldungen und Anfragen des Kunden, die die Anwendung betreffen.

(2) Der Anbieter unterscheidet die folgenden Arten von Meldungen. Die Zuordnung einer Meldung zu einer dieser Arten entscheidet über Klassifikation, Reaktionszeit und Vergütung.

Art der MeldungDefinitionBehandlung
1. StörungsmeldungMeldung einer Störung, also einer Abweichung der Anwendung von der nach Anlage 1 und Anlage 2 geschuldeten Beschaffenheit, durch die die Nutzung der Anwendung beeinträchtigt wird.Klassifikation nach Ziffer 3, Reaktionszeiten nach Ziffer 4.1
2. ServiceanfrageAnfrage zur Bedienung, Einrichtung oder Funktionsweise der Anwendung, ohne dass eine Störung vorliegt.Reaktionszeit nach Ziffer 4.2
3. ProduktvorschlagAnregung des Kunden zur Änderung oder Erweiterung des Funktionsumfangs der Anwendung.Behandlung nach Ziffer 5.3

(3) Ergänzend gelten die folgenden Begriffe:

  • Reaktionszeit ist die Zeit, innerhalb derer der Anbieter mit der Bearbeitung einer Meldung beginnt und dem Kunden die Reaktion nach Ziffer 4.3 zugehen lässt.
  • Kernfunktion ist eine der in Anlage 1 Ziffer 2 beschriebenen Funktionen, ohne die der Kunde den Personaleinsatz nicht planen, dokumentieren oder auswerten kann.
  • Für den Begriff des Arbeitstags gilt § 2 der AGB.

2 Supportkanäle und Erreichbarkeit

2.1 Supportkanäle

KanalVerwendung
Ticketsystem in der Anwendung (vorrangig)Für alle Störungsmeldungen, Serviceanfragen und Produktvorschläge. Meldungen können rund um die Uhr eingereicht werden. Die Reaktionszeit beginnt bei Einreichung innerhalb der Servicezeiten sofort, bei Einreichung außerhalb der Servicezeiten mit Beginn des folgenden Servicetags.
E-Mailsupport@evonotex.de. Im Übrigen gilt der vorstehende Absatz. Bei Störungen, die der Kunde als Priorität 1 nach Ziffer 3 ansieht, ist die Meldung im Betreff mit dem Wort DRINGEND zu kennzeichnen.
Telefon (nachrangig)Ein Support per Telefon ist nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Er setzt zwingend eine vorherige Meldung in Textform voraus. Störungsmeldungen und Serviceanfragen werden telefonisch nicht entgegengenommen.

Meldungen über andere Wege, insbesondere über soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder andere E-Mail-Adressen des Anbieters, werden nicht bearbeitet und lösen keine Reaktionszeit aus.

2.2 Anpassung der Supportkanäle

Der Anbieter ist berechtigt, die Supportkanäle einseitig zu ändern, insbesondere bei technischen Störungen, Systemumstellungen oder zur Verbesserung der Supportprozesse. Er stellt dabei sicher, dass die vereinbarte Erreichbarkeit und die Servicequalität nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Der Anbieter informiert den Kunden über eine Änderung mindestens fünf Arbeitstage vor der Umstellung in Textform. Bei unvorhersehbaren technischen Notfällen erfolgt die Information unverzüglich nach Bekanntwerden unter gleichzeitiger Benennung eines alternativen Kommunikationswegs.

2.3 Servicezeiten

MerkmalAngabe
ServicezeitenMontag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit beziehungsweise mitteleuropäische Sommerzeit)
Ausgenommene TageDie gesetzlichen Feiertage am Sitz des Anbieters sowie der 24. und der 31. Dezember. Maßgeblich ist der gesetzliche Feiertagskalender des Landes Niedersachsen.
Erweiterte ErreichbarkeitEine über die Servicezeiten hinausgehende Erreichbarkeit, insbesondere eine Rufbereitschaft rund um die Uhr, ist nicht Gegenstand dieser Anlage. Sie kann gesondert beauftragt werden; die Bedingungen werden in diesem Fall im Bestellformular vereinbart.

Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt ausschließlich innerhalb der Servicezeiten. Die Servicezeiten bilden die Grundlage für die Berechnung der Reaktionszeiten.

3 Klassifikation von Störungen

(1) Die Priorität einer Störungsmeldung ergibt sich aus den beiden Kriterien Dringlichkeit und Auswirkung. Serviceanfragen und Produktvorschläge werden nicht priorisiert.

(2) Dringlichkeit beschreibt, wie stark die Nutzung der Anwendung fachlich beeinträchtigt ist.

StufeAusprägung
HochEine Kernfunktion kann nicht mehr genutzt werden. Zumutbare Umgehungslösungen bestehen nicht.
MittelEine Kernfunktion ist erheblich erschwert, kann aber genutzt werden. Eine Umgehungslösung besteht nicht oder ist nur mit erheblichem Mehraufwand nutzbar.
NiedrigEine Funktion außerhalb der Kernfunktionen ist nicht oder nur eingeschränkt verfügbar, oder es bestehen Komforteinschränkungen.

(3) Auswirkung beschreibt, wie viele Nutzer des Kunden von der Störung betroffen sind.

StufeAusprägung
HochAlle Nutzer des Kunden sind betroffen, oder die Anwendung ist insgesamt nicht erreichbar.
MittelMehrere Nutzer oder ein Standort des Kunden sind betroffen.
NiedrigEinzelne Nutzer des Kunden sind betroffen.

(4) Beispiel zur Klarstellung. Der Ausfall einer Exportfunktion hat keine hohe Dringlichkeit, solange die Planung und die Zeiterfassung fortgeführt werden können. Er ist je nach Auswirkung als mittel oder niedrig einzustufen.

(5) Aus Dringlichkeit und Auswirkung ergibt sich die Priorität:

Auswirkung ▼ / Dringlichkeit ▶HochMittelNiedrig
HochPriorität 1Priorität 2Priorität 3
MittelPriorität 2Priorität 3Priorität 4
NiedrigPriorität 3Priorität 4Priorität 5

4 Reaktionszeiten

4.1 Reaktionszeiten bei Störungsmeldungen

Der Anbieter beginnt mit der Bearbeitung einer Störungsmeldung innerhalb der nachfolgenden Fristen. Die Fristen laufen ausschließlich innerhalb der Servicezeiten. Die Reaktionszeiten sind verbindlich.

PrioritätReaktionszeit bis zu
Priorität 11 Arbeitstag
Priorität 22 Arbeitstage
Priorität 33 Arbeitstage
Priorität 45 Arbeitstage
Priorität 510 Arbeitstage

Im Bestellformular können abweichende, insbesondere kürzere Reaktionszeiten vereinbart werden; eine solche Vereinbarung geht den vorstehenden Werten vor.

4.2 Reaktionszeit bei Serviceanfragen

Serviceanfragen werden pauschal wie Priorität 4 behandelt.

4.3 Inhalt der Reaktion

Die Reaktion des Anbieters erfolgt in Textform über denselben Supportkanal an den Absender der ursprünglichen Meldung und enthält

  • die Bestätigung des Eingangs unter Angabe des Beginns der Reaktionszeit,
  • die Einordnung der Meldungsart nach Ziffer 1,
  • bei Störungsmeldungen die Priorität nach Ziffer 3.

Eine automatisiert erzeugte Empfangsbestätigung, die diese Angaben nicht enthält, wahrt die Reaktionszeit nicht.

4.4 Keine Lösungszeiten

Für die Behebung einer Störung wird kein Zeitpunkt zugesagt. Der Anbieter bearbeitet Störungen nach dem Grundsatz des Best Effort in der Reihenfolge ihrer Priorität und auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden angemessenen personellen und technischen Mittel. Aus der Priorisierung oder aus Angaben des Anbieters zum voraussichtlichen Bearbeitungsverlauf kann der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Behebungszeitpunkt herleiten. Die Mängelrechte des Kunden nach § 18 der AGB bleiben unberührt.

5 Umfang der Supportleistungen

5.1 In der Vergütung enthaltene Supportleistungen

  • Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen einschließlich Fehleranalyse
  • Behebung von Mängeln der Anwendung im Rahmen der Mängelrechte nach § 18 der AGB
  • Behebung von Störungen der Betriebsumgebung
  • Wiederherstellung der Anwendung aus einer Datensicherung nach Anlage 2 Ziffer 5 im Falle eines Systemausfalls
  • Beantwortung von Serviceanfragen zur Bedienung und Einrichtung der Anwendung
  • Information über geplante Wartungsfenster und wesentliche Änderungen

5.2 Vom Support ausgeschlossene Leistungen

Die folgenden Leistungen erbringt der Anbieter nicht; sie können auch nicht gesondert beauftragt werden:

  • Support für Endgeräte, Betriebssysteme, Browser oder sonstige Software des Kunden, die nicht Bestandteil der Anwendung ist
  • Beratung zu fachlichen Themen, die nicht die Anwendung selbst betreffen, sowie Beratung in Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Arbeits-, Tarif- oder Betriebsverfassungsfragen
  • Support gegenüber Dritten, die nicht Nutzer des Kunden sind
  • Wiederherstellung von Daten, die der Kunde außerhalb der Anwendung vorhält
  • Wiederherstellung einzelner, vom Kunden oder seinen Nutzern selbst gelöschter Datensätze

5.3 Produktvorschläge

(1) Der Kunde kann über die Supportkanäle Vorschläge zur Weiterentwicklung der Anwendung einreichen. Der Anbieter nimmt solche Vorschläge entgegen und bestätigt ihren Eingang.

(2) Ein Anspruch auf Umsetzung besteht nicht. Da evonotex eine Standardlösung ist, entscheidet der Anbieter über die Aufnahme eines Vorschlags in die Produktentwicklung allein. Eine Zusage zu einem Umsetzungszeitpunkt erfolgt nicht; Angaben des Anbieters zu geplanten Funktionen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.

(3) Leistungen, die über den Funktionsumfang nach Anlage 1 hinausgehen, erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Beauftragung in Textform und gegen gesonderte Vergütung nach Anlage 3. § 21 der AGB ist zu beachten.

6 Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Konsolidierung von Meldungen

Der Kunde konsolidiert Supportmeldungen vorab. Bei gleichartigen Störungen, die mehrere Nutzer des Kunden betreffen, ist eine gesammelte Meldung über einen zentralen Ansprechpartner einzureichen. Gehen innerhalb kurzer Zeit ungewöhnlich viele Einzelmeldungen zum selben Sachverhalt ein, ist der Anbieter berechtigt, diese zu einer Gesamtmeldung zusammenzufassen und wie eine einzelne Störung zu priorisieren und zu bearbeiten.

6.2 Inhalt einer Störungsmeldung

(1) Eine Störungsmeldung ist in nachvollziehbarer Form erstattet, wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthält:

  • eine Beschreibung des Problems in einer Form, die es einem unbeteiligten Dritten ermöglicht, das Problem nachzuvollziehen
  • die einzelnen Schritte in der Anwendung, die zu der Störung führen
  • den Zeitpunkt des Auftretens
  • die betroffene Funktion oder Ansicht der Anwendung
  • das verwendete Endgerät, Betriebssystem und den Browser einschließlich der Versionen
  • den Benutzernamen des betroffenen Nutzers, sofern das Problem nutzerspezifisch auftritt
  • soweit vorhanden: eine Bildschirmaufnahme der auftretenden Störung

(2) Bis zum Zugang dieser Angaben ist die Störungsmeldung unvollständig; die Reaktionszeit nach Ziffer 4.1 beginnt erst mit dem Zugang der vollständigen Meldung.

(3) Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, fallen nicht in die Bearbeitungszeit des Anbieters.

6.3 Ansprechpartner

Der Kunde benennt dem Anbieter einen zentralen Ansprechpartner für Supportangelegenheiten und hält dessen Kontaktdaten aktuell. Mangels gesonderter Benennung gilt der Inhaber des ersten Zugangs der Rolle Geschäftsführung als Ansprechpartner.

7 Fassung dieser Anlage

FassungStandAnmerkung
1.0September 2026Erstfassung für evonotex. Abgeleitet aus Anlage C des Rahmenvertrags. Die Systematik der Change Requests wurde durch die Behandlung von Produktvorschlägen nach Ziffer 5.3 ersetzt.