Rechtliches

Anlage 6 — TOM

Anlage 6 — Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

Anlage 6 zu den AGB evonotex · Fassung 1.0 · Stand September 2026

Diese Anlage 6 ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Überlassung der Software evonotex (nachfolgend „AGB") sowie der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (Anlage 5). Sie beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Anbieter zur Sicherstellung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus im Sinne des Art. 32 DSGVO umsetzt.

Die beschriebenen Maßnahmen stellen den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mindeststandard dar. Sie beziehen sich auf die eingesetzte Betriebsumgebung und die in Anlage 1 zur Anlage 5 genannten Dienstleister. Wechselt der Anbieter einen Dienstleister, können sich einzelne Maßnahmen ändern; das in dieser Anlage beschriebene Schutzniveau wird dabei nicht unterschritten. Änderungen richten sich nach Ziffer 9.

1 Vertraulichkeit

1.1 Zutrittskontrolle

Die Server-Infrastruktur wird ausschließlich in einem professionellen Rechenzentrum des jeweils beauftragten Infrastruktur-Dienstleisters betrieben. Der Anbieter betreibt keine eigenen Rechenzentrumsräume. Der Rechenzentrumsbetreiber stellt insbesondere sicher:

  • mehrstufige Zutrittskontrollen mit elektronischen Schließsystemen,
  • Videoüberwachung der Zugangsbereiche und Sicherheitszonen,
  • einen Sicherheitsdienst rund um die Uhr,
  • Zutritt nur für autorisiertes Personal mit dokumentierter Begleitung externer Besucher,
  • eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001.

Detaillierte Informationen zu den physischen Sicherheitsmaßnahmen stellt der Rechenzentrumsbetreiber öffentlich bereit; der Anbieter leitet sie auf Anfrage weiter.

1.2 Zugangskontrolle

(1) Der administrative Zugang zur Server-Infrastruktur des Anbieters ist auf einen kleinen Kreis berechtigter Personen beschränkt und technisch gehärtet. Die Härtung umfasst insbesondere eine ausschließlich schlüsselbasierte Authentifizierung, einen deaktivierten Passwort- und Administratorzugang, einen vom Standard abweichenden Zugangsport sowie die automatische Sperrung von IP-Adressen nach wiederholt fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen.

(2) Ergänzend gelten die folgenden organisatorischen Maßnahmen:

  • sichere Verwahrung der privaten Schlüssel auf den Endgeräten der berechtigten Personen,
  • keine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte,
  • unverzüglicher Entzug der Zugriffe und Austausch der betroffenen Schlüssel bei Personalwechsel.

(3) Der Zugang zur Anwendung selbst wird durch ein Authentifizierungsverfahren nach dem Stand der Technik geschützt. Passwörter werden ausschließlich als Hashwerte nach einem dem Stand der Technik entsprechenden Verfahren gespeichert; eine Speicherung im Klartext findet nicht statt. Der Anbieter versendet zu keinem Zeitpunkt Passwörter im Klartext.

1.3 Zugriffskontrolle

(1) Nutzer des Verantwortlichen innerhalb der Anwendung. Innerhalb der Anwendung gilt ein Rollen- und Berechtigungskonzept nach dem Grundsatz der geringsten Rechte. Welche Rollen bestehen, ergibt sich aus Anlage 1 der AGB; welche Nutzer ihnen zugeordnet werden, legt der Verantwortliche fest. Der Anbieter nimmt keine eigenständige Vergabe von Berechtigungen an Nutzer des Verantwortlichen vor.

(2) Zugriffe des Anbieters auf Anwendungsebene. Der Anbieter unterhält anbieterseitige Rollen für die Plattformverwaltung und den Support. Über diese Rollen kann auf Daten des Verantwortlichen zugegriffen werden. Hierfür gilt:

  • Zugriffe erfolgen ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung, des Betriebs, der Wartung, der Fehleranalyse, der Wiederherstellung und der Bearbeitung von Supportmeldungen,
  • Zugriffe erfolgen nur, soweit sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, und nur durch hierzu berechtigte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen,
  • Zugriffe werden protokolliert; die Protokolle werden vor nachträglicher Veränderung geschützt und für einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt,
  • ein anlassloser Zugriff auf Inhaltsdaten des Verantwortlichen findet nicht statt.

(3) Zugriffe des Anbieters auf Serverebene. Auf Serverebene besteht eine strikte Trennung zwischen administrativen Rechten und Nutzerrechten. Administrative Zugriffe werden protokolliert.

1.4 Trennungsgebot

(1) Der Anbieter betreibt evonotex in einer eigenen, von den übrigen Anwendungen des Anbieters getrennten Umgebung mit eigenem Anwendungscontainer und eigener Datenbank (Anlage 2 Ziffer 4.1).

(2) Innerhalb von evonotex werden die Daten mehrerer Verantwortlicher in einer gemeinsamen Instanz verarbeitet. Die Trennung der Verantwortlichen untereinander erfolgt logisch. Der Anbieter setzt hierfür die folgenden Maßnahmen um:

Feste Zuordnung im Datenmodell. Jeder Datensatz ist einer Firma fest zugeordnet. Die Zuordnung ist verpflichtend und kann nicht entfallen.

Serverseitige Durchsetzung auf allen Zugriffspfaden. Die Firmengrenze wird bei jedem lesenden und schreibenden Zugriff serverseitig geprüft. Die Prüfung erfolgt zentral und nicht dezentral in einzelnen Funktionen; sie ist von der Oberfläche aus nicht umgehbar.

Schreibregister nach dem Grundsatz der ausdrücklichen Erlaubnis. Für jede Entität der Anwendung und jede Schreibart ist ausdrücklich festgelegt, welche Rollen sie ausführen dürfen. Fehlt ein Eintrag, wird der Zugriff verweigert. Ein Prüfstand stellt sicher, dass keine Entität ohne ausdrückliche Entscheidung bleibt; eine neu hinzukommende Entität ist damit von vornherein gesperrt.

Rollen- und Berechtigungskonzept mit Standortbegrenzung. Innerhalb der Firma gilt der Grundsatz der geringsten Rechte. Zugriffe sind zusätzlich auf die dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Standorte begrenzt. Eine Aufhebung der eigenen Standortbegrenzung durch den begrenzten Nutzer selbst ist ausgeschlossen.

Getrennte Datenexporte. Datenexporte werden je Firma gesondert erzeugt und getrennt abgelegt. Ein Export enthält ausschließlich Daten der Firma, für die er erstellt wurde.

(3) Absicherung durch automatisierte Prüfstände. Die Wirksamkeit der Trennung ist durch automatisierte Prüfungen abgesichert, die bei jeder Änderung der Anwendung ausgeführt werden. Die Prüfungen umfassen ausdrücklich Angriffsversuche, insbesondere

das Unterschieben fremder Kennungen in Anfragen,

die unmittelbare Manipulation von Adressen und Anfrageparametern,

den Versuch, die Firmengrenze zu überschreiten,

den Versuch, die eigene Rolle oder die eigene Standortbegrenzung zu erweitern.

(4) Änderungen an den Mechanismen der Trennung unterliegen einer gesonderten Prüfung vor der Übernahme in den Produktivbetrieb.

(5) Getrennte Mandanten eines Verantwortlichen erfordern jeweils eine eigene Firma. § 6 Absatz 6 der AGB ist zu beachten.

2 Integrität

2.1 Weitergabekontrolle und Verschlüsselung

  • Sämtliche Datenübertragungen zwischen den Endgeräten der Nutzer und der Anwendung erfolgen ausschließlich verschlüsselt nach dem Stand der Technik. Dies gilt für die gesamte Übertragungsstrecke einschließlich der Verbindung zwischen dem Netz des Edge-Dienstleisters und der Serverumgebung des Anbieters.
  • Die Datenbank ist von außen nicht erreichbar; die Kommunikation zwischen Anwendung und Datenbank findet ausschließlich innerhalb der geschützten Serverumgebung statt.
  • Datensicherungen und Datenbankspeicher werden in geschützten Speicherbereichen abgelegt; die Speicherung erfolgt, soweit vom jeweiligen Infrastruktur-Dienstleister unterstützt und nach dem Stand der Technik vorgesehen, verschlüsselt auf Speicher- beziehungsweise Dateisystemebene.
  • Sensible Konfigurationsdaten, insbesondere Schlüssel und Datenbankkennwörter, werden in geschützten Umgebungsvariablen gespeichert und nicht im Quellcode hinterlegt.

2.2 Eingabekontrolle

  • Wesentliche Aktionen in der Anwendung werden mit Zeitstempel und Nutzerreferenz protokolliert.
  • Administrative Zugriffe auf Serverebene werden über Systemprotokolle protokolliert.
  • Änderungen an der Anwendung sind über eine Versionskontrolle nachvollziehbar.

3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

3.1 Datensicherung und Wiederherstellung

MerkmalUmsetzung
VerfahrenTägliche automatische Sicherung der Datenbank
ZeitpunktNachts gegen 03:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit)
SpeicherortGeschützter Speicherbereich auf der Infrastruktur des Anbieters innerhalb der Europäischen Union
Aufbewahrung30 Tage rollierend
Abbilder der ServerumgebungZusätzlich zu den täglichen Sicherungen erstellt der Anbieter regelmäßig Abbilder der gesamten Serverumgebung
WiederherstellungWiederherstellung aus einer Datensicherung oder einem Abbild durch den Anbieter. Meldeweg, Einstufung und Reaktionszeiten richten sich nach Anlage 4 der AGB.

3.2 Schutz vor Angriffen und Überlast

  • Schutz vor Überlastungsangriffen durch das Netz des Edge-Dienstleisters
  • Filterung schädlicher Anfragen auf Anwendungsebene durch den Edge-Dienstleister
  • serverseitige Firewall; nur die für den Betrieb erforderlichen Netzwerkzugänge sind freigegeben
  • Schutz vor systematischem Durchprobieren von Zugangsdaten auf Ebene des administrativen Zugangs

3.3 Überwachung und Alarmierung

(1) Die Verfügbarkeit der Anwendung wird durch ein automatisiertes Werkzeug fortlaufend überwacht. Eine dauerhafte personelle Überwachung findet nicht statt.

(2) Bei Ausfällen oder kritischen Systemzuständen benachrichtigt das Überwachungswerkzeug automatisiert das technische Postfach des Anbieters. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Servicezeiten nach Anlage 4 der AGB.

3.4 Wiederherstellbarkeit

  • tägliche Datensicherungen mit 30 Tagen Aufbewahrung
  • Abbilder der Serverumgebung zur Wiederherstellung der gesamten Betriebsumgebung
  • vollständige Reproduzierbarkeit der Bereitstellung aus Quellcode und Konfigurationsdefinitionen
  • dokumentierte und versionierte Konfigurations- und Infrastrukturparameter

Verbindliche Wiederherstellungszeiten bestehen nur, soweit dies im Bestellformular ausdrücklich vereinbart ist.

4 Verarbeitung durch den KI-Dienstleister

(1) Soweit die Anwendung Funktionen bereitstellt, die auf Sprachmodellen beruhen, übermittelt der Anbieter an den KI-Dienstleister ausschließlich die für die jeweilige Funktion erforderlichen Daten.

(2) Es gelten folgende Maßnahmen:

  • Es werden nur die für die jeweilige Funktion erforderlichen Inhaltsdaten übermittelt; eine Übermittlung des gesamten Datenbestands des Verantwortlichen findet nicht statt.
  • Der Anbieter setzt vorrangig einen KI-Dienstleister mit Sitz und Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union ein.
  • Der Anbieter hat mit dem KI-Dienstleister vertraglich vereinbart, dass die übermittelten Daten ausschließlich zur Erbringung der beauftragten Leistung verwendet und nicht zum Training eigener oder fremder Modelle eingesetzt werden.
  • Die Ergebnisse sprachmodellgestützter Funktionen werden dem Nutzer als Vorschlag dargestellt und werden erst durch dessen Freigabe wirksam. Anlage 1 Ziffer 4 der AGB ist zu beachten.

(3) Der jeweils eingesetzte KI-Dienstleister ist in der Subprozessorenliste (Anlage 1 zur Anlage 5) benannt. Ein Wechsel richtet sich nach § 6 der Anlage 5.

5 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

  • Der Anbieter überprüft die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen.
  • Sicherheitsaktualisierungen des Serverbetriebssystems werden zeitnah eingespielt.
  • Aktualisierungen der eingesetzten Bibliotheken und Komponenten werden regelmäßig geprüft und eingespielt.
  • Relevante Sicherheitsmeldungen werden bewertet; kritische Schwachstellen werden vorrangig behoben.
  • Im Falle von Vorfällen oder bekannt gewordenen Schwachstellen erfolgt eine anlassbezogene Überprüfung.

6 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch Voreinstellungen

  • Datenminimierung. Es werden nur die für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet.
  • Sichere Voreinstellung. Neue Nutzer erhalten ausschließlich die ihnen vom Verantwortlichen zugewiesene Rolle. Ohne ausdrückliche Zuweisung bestehen keine Zugriffsrechte über die eigenen Daten hinaus.
  • Abwesenheitsgründe. Die Anwendung sieht die Erfassung von Diagnosen oder sonstigen medizinischen Angaben nicht vor. Die Sichtbarkeit von Abwesenheitsarten innerhalb der Anwendung richtet sich nach dem Rollenkonzept.
  • Trennung von Test- und Produktivumgebung. Tests erfolgen nicht mit produktiven Personendaten.
  • Konfigurierbare Aufbewahrung. Aufbewahrungsfristen für einzelne Datenkategorien sind konfigurierbar, soweit die Anwendung dies vorsieht.

7 Auftragskontrolle

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Anlage 5 und auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
  • Die zur Verarbeitung befugten Personen werden schriftlich oder elektronisch zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Unterauftragsverarbeiter werden sorgfältig ausgewählt und nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO vertraglich gebunden.
  • Der Anbieter überprüft die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter mindestens einmal jährlich auf die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen.
  • Die aktuelle Subprozessorenliste wird in Anlage 1 zur Anlage 5 geführt.

8 Vorfallmanagement

Für den Umgang mit Sicherheits- und Datenschutzvorfällen besteht ein definierter Prozess:

PhaseMaßnahme
1. ErkennungDer Vorfall wird durch die Überwachung, durch Supportmeldungen oder durch Hinweise von außen identifiziert.
2. AnalyseDer Anbieter bewertet Art, Umfang und potenzielle Auswirkungen und sichert die relevanten Protokolle und Beweise.
3. EindämmungDer Anbieter ergreift Sofortmaßnahmen zur Begrenzung des Schadens, insbesondere die Sperrung kompromittierter Zugänge und die Isolierung betroffener Systeme.
4. BehebungDer Anbieter behebt die Ursache, etwa durch Einspielen einer Aktualisierung, eine Konfigurationsänderung oder eine Wiederherstellung aus einer Datensicherung.
5. KommunikationDer Anbieter informiert den Verantwortlichen nach § 7 der Anlage 5 innerhalb von 48 Stunden. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde obliegt dem Verantwortlichen.
6. NachbereitungDer Anbieter dokumentiert den Vorfall, wertet ihn aus und setzt Verbesserungsmaßnahmen um.

9 Fassung dieser Anlage

Der Anbieter ist berechtigt, die Maßnahmen risikobasiert an den Stand der Technik anzupassen und weiterzuentwickeln, solange das in dieser Anlage beschriebene Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen der technischen Infrastruktur kündigt der Anbieter mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.

FassungStandAnmerkung
1.0September 2026Erstfassung für evonotex. Abgeleitet aus Anlage E des Rahmenvertrags. Anbieterseitige Zugriffe und Verarbeitung durch den KI-Dienstleister neu aufgenommen. Das Trennungsgebot nach Ziffer 1.4 wurde gegenüber der Vorlage vollständig neu gefasst.